Es gilt hier das Grundrecht der Religionsfreiheit und der freien Religionsausübung. Dieses Grundrecht gilt für Kirchen, Moscheen, Synagogen und andere Religionsgemeinschaften. Die Moschee-Gemeinden in Garbsen wollten sich diesem Zeichen der Solidarität und Gemeinschaft anschließen. Darüber haben sie die Stadt Garbsen im Vorfeld informiert. Die Moschee-Gemeinden in Garbsen müssen wegen des Coronavirus ihre Rituale drastisch verändern. Ein Familienfest der Ditib-Moschee in Garbsen endet mit einer Prügelei: Der Vorsitzende der Moschee und seine Ehefrau sollen eine 38-jährige Frau angegriffen haben.